Ihr habt alles gegeben.
Jetzt geben wir euch was zurück.
Ein herzliches Dankeschön an alle fürs Mitmachen! Insgesamt gab es 400 Bewerbungen, von denen es 48 ins finale Voting geschafft haben. Wir sind beeindruckt von eurem großartigen Engagement. Gemeinsam habt ihr das Gewinnspiel zu etwas Besonderem gemacht! Und das sind die Gewinner:
1948 e.V.
Gewinnt der FSV Arzfeld 1948 e.V. Der Fußballverein ist in Rheinland-Pfalz zu Hause und hat aktuell ca. 290 Mitglieder. Im Vereinsheim sollen u. a. Decken-Isolierungen erneuert sowie eine Solaranlage mit Speicher installiert werden.
Winterbach
Gewinnt der VFL Winterbach. Den Mehrspartenverein in der Nähe Stuttgarts gibt es schon seit über 140 Jahren, er hat aktuell 2363 Mitglieder. Das 1978 erbaute Vereinsheim soll aufgestockt und umfassend saniert werden.
Schleswig e.V.
Gewinnt der VfR Schleswig e.V. Der 1919 gegründet Verein zählt heute 310 Mit- glieder. Im Vereinsheim sollen die Eingangstüren erneuert und die Wärmequellen den aktuellen energetischen Anforderungen angepasst werden.
1950 e.V.
Gewinnt der SV Eintracht Dobritz 1950 e.V. Der in Dresden ansässige Breitensportverein hat ca. 400 Mitglieder. Das alte Vereinshaus wurde im Juni 2024 abgerissen und wird gerade nach aktuellen Standards wieder neu aufgebaut.
Niederneisen
Teilnahmebedingungen
Gewinnspiel für eingetragene Sportvereine zur energetischen Sanierung ihres Vereinsheims („Ihr gebt alles. Wir geben was zurück“). Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist nur unter diesen Teilnahmebedingungen möglich:
I. Gewinnspielveranstalter
Das Gewinnspiel wird von der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG veranstaltet. Das Gewinnspiel wird nicht von Instagram organisiert oder gesponsert.
II. Teilnahmeberechtigung
(1) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich eingetragene Sportvereine (im Sinne der §§ 21 ff. BGB), die ihren Sitz in Deutschland haben und ein konkretes energetisches Sanierungsvorhaben oder einen konkreten energetischen Sanierungsbedarf an ihrer Sportstätte haben.
(2) Eine Teilnahme am Gewinnspiel kann auch über Mitglieder eines Sportvereins (Sportler, Trainer, Ehrenamtliche etc.) erfolgen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und über 16 Jahre alt sind (nachfolgend auch „Einreicher“ genannt). Einreicher nehmen nicht für sich selbst, sondern stets nur für ihren jeweiligen Sportverein teil.
(3) Einreicher, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen vor ihrer Teilnahme das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters vorlegen.
(4) Mitarbeiter und Außendienstmitarbeiter der Bausparkasse Schwäbisch Hall sind als Einreicher für die Teilnahme am Gewinnspiel ihres Sportvereins ausgeschlossen.
III. Ablauf, Voraussetzungen und Gewinnermittlung
(1) Das Gewinnspiel besteht aus einer Bewerbungs- und einer sich anschließenden Voting-Phase. Die Gewinner (Plätze 1 bis 5) werden über die Anzahl auf den jeweiligen Beitrag entfallenen Stimmen in der Voting-Phase ermittelt. Zusätzlich vergibt eine Schwäbisch-Hall-Jury einen Sonder-Preis für die leidenschaftlichste Einsendung.
(2) Die Teilnahme an der Bewerbungs-Phase erfolgt durch (mindestens) einen Beitrag auf einem öffentlich angelegten Instagram-Account des teilnehmenden Sportvereins oder einem öffentlich angelegten Instagram-Account eines Einreichers.
(3) Der Beitrag muss die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Der Beitrag enthält ein Video („Reel“; keine Story, da nur 24 Stunden sichtbar) und / oder ein Bild, das einen leidenschaftlichen Moment rund um das Vereinsgeschehen oder den Vereinssport zeigt (z. B. Jubel, Anstrengung, Spaß, Fleiß, Witz, ehrenamtliche Tätigkeit etc.).
- Der Beitrag enthält in der Beschreibung („Caption“) den Gewinnspiel-Hashtag #Vereinsheimat sowie den Namen des teilnehmenden Sportvereins.
- Der Beitrag enthält unmittelbare Verlinkungen der Instagram-Kanäle einer in der Region des teilnehmenden Sportvereins ansässigen Genossenschaftsbank und der Bausparkasse Schwäbisch Hall (@bausparkasseschwaebischhall). Sofern die in der Region des Sportvereins ansässige Genossenschaftsbank keinen Instagram-Kanal hat, muss diese namentlich in der Beschreibung („Caption“) erwähnt werden und / oder als Ort verlinkt werden.
- Der im Beitrag enthaltene leidenschaftlichen Moment rund um das Vereinsgeschehen oder den Vereinssport muss auf den teilnehmenden Sportverein zurückzuführen sein.
- In der Bewerbungs-Phase ist die Anzahl der Beiträge je Teilnehmer und Verein nicht beschränkt.
(4) Unter den Beiträgen, welche alle oben genannten Voraussetzungen erfüllen, trifft eine Schwäbisch Hall-Jury eine Vorauswahl für die Voting-Phase. Die Schwäbisch Hall-Jury trifft die Vorauswahl anhand ihrer Bewertung der im Beitrag erkennbar zum Ausdruck gebrachten Leidenschaft.
(5) Für die Voting-Phase wird je Sportverein maximal ein Beitrag zugelassen.
(6) Sportvereine, die in die Vorauswahl gekommen sind, erhalten vom Veranstalter über Instagram eine Direktnachricht mit der Aufforderung, einen vertretungsberechtigten Ansprechpartner des Vereins (Name und Nachname, E-Mail-Adresse) zu nennen. Es gelten die datenschutzrechtlichen Grundlagen, siehe „IV. Datenschutzrechtlicher Einwilligungsvorbehalt".
(7) Der Veranstalter sendet an die genannte E-Mail-Adresse einen Fragenbogen zur Prüfung des energetischen Sanierungsvorhabens und/oder -bedarfs.
(8) Der vom Sportverein vollständig ausgefüllte Fragebogen sowie eine kurze Darstellung des Vereinsprofils für die Veröffentlichung auf der Gewinnspiel-Webseite müssen dem Veranstalter innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Erhalt des Fragebogens zugehen.
(9) Die ermittelte Vorauswahl wird auf der Gewinnspiel-Website [www.schwaebisch-hall.de/vereinsheimat] ab dem 01.08.2024 veröffentlicht und für die Voting-Phase freigegeben, so dass für den Beitrag des jeweiligen Sportvereins öffentlich abgestimmt werden kann.
(10) Im Rahmen des Votings auf der Gewinnspiel-Webseite hat jede Person nur eine Stimme. Gibt eine Person mehrere Stimmen ab, ist ihre Stimmabgabe insgesamt ungültig.
(11) Die Beiträge (Videos/Bilder) der Sportvereine auf der Gewinnspiel-Webseite mit den meisten Stimmen gewinnen. Insgesamt werden fünf Gewinner über das Voting ermittelt. Der Sportverein, für den die meisten Stimmen abgegeben werden, ist Erstplatzierter, der mit den zweitmeisten Stimmen zweitplatziert usw. Die Reihenfolge der Gewinner richtet sich nach der Anzahl der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los. Zusätzlich vergibt eine Schwäbisch-Hall-Jury einen Sonder-Preis für die leidenschaftlichste Einsendung.
IV. Gewinne
(1) Platz 1: 50.000 Euro finanzieller Zuschuss für die energetische Sanierung des Vereinsheims. Zudem organisiert der Veranstalter die Einweihungsparty für das sanierte Vereinsheim (Kostenrahmen max. 5.000 Euro). Die Ausgestaltung der Einweihungsparty erfolgt in Absprache mit dem Erstplatzierten.
(2) Plätze 2 – 5: je 20.000 Euro finanzieller Zuschuss für die energetische Sanierung des Vereinsheims.
(3) Jury-Preis: 20.000 Euro finanzieller Zuschuss für die energetische Sanierung des Vereinsheims (für die leidenschaftlichste Einsendung)
(4) Eine Übertragung des Gewinns auf Dritte ist ausgeschlossen.
(5) Finanzielle Zuschüsse für die energetische Sanierung setzen einen feststehenden zweckgebundenen Finanzierungsanlass voraus. Die Auszahlung des Gewinns kann nur erfolgen, wenn die Mittelverwendung für eine energetische Sanierung nachgewiesen wird.
(6) Die energetische Sanierung darf frühestens bis 30.10.2024 abgeschlossen und muss bis spätestens 01.09.2025 begonnen worden sein.
(7) Versteuerung der Hauptgewinne: Eine zentrale Versteuerung der Hauptgewinne durch die
Bausparkasse Schwäbisch Hall ist nicht möglich. Weitere Informationen erfolgen bei Teilnahme des
Vereins an der Voting-Phase. Für die steuerliche Behandlung ist die Gemeinnützigkeit des Vereins
wichtig. Der Gewinn sollte in keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb investiert werden, da es
sonst
gegebenenfalls zur Versteuerung des Gewinns kommen kann.
V. Nutzungsrechte und Freistellung
(1) Die im Beitrag enthaltenen Videos und Bilder müssen vom Einreicher eigens aufgenommen bzw. erstellt worden sein. Die Inhalte (insbesondere Bilder und Videos) dürfen keine Rechte Dritter, z. B. Urheber- oder Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild verletzen oder gegen die guten Sitten verstoßen.
(2) Der Einreicher räumt dem Veranstalter für die Durchführung des Gewinnspiels unentgeltlich ein nicht-ausschließliches, inhaltliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Inhalte (Beitrag, Bilder, Videos) ein.
(3) Das Nutzungsrecht umfasst alle bekannten Nutzungs- und Verwertungsarten. Dazu gehört insbesondere das Recht, Abänderungen, Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen vorzunehmen, die Inhalte im Original oder in abgeänderter, bearbeiteter oder umgestalteter Form zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, vorzutragen, auf- und vorzuführen, zu lizenzieren, öffentlich zugänglich zu machen (z.B. auf den Webseiten und Social-Media-Kanälen des Veranstalters), zu senden, wiederzugeben und über Fernleitungen oder drahtlos zu übertragen und zum Betrieb von Datenverarbeitungsanlagen und -Geräten zu nutzen.
(4) Der Veranstalter ist befugt, die Rechte auch auf Dritte zu übertragen oder Dritten entsprechende Rechte einzuräumen, sofern dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist.
(5) Der Einreicher verzichtet ausdrücklich auf das Recht zur Urhebernennung.
(6) Der Einreicher stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter, die aus der Nutzung der eingereichten Beiträge, Bilder und Videos zur Durchführung des Gewinnspiels entstehen (insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts-, Markenrechts- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen) auf erstes Anfordern hin frei. Der Einreicher teilt dem Veranstalter bekanntwerdende Ansprüche Dritter unverzüglich mit. Der Veranstalter ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung seiner Rechte vorzunehmen. Eigene Maßnahmen des Einreichers hat dieser zeitlich im Voraus mit dem Veranstalter abzustimmen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die dem Veranstalter durch eine Rechtsverteidigung entstehen bzw. entstanden sind. Die Freistellungen finden keine Anwendung, wenn der Anspruch des Dritten daraus resultiert, dass der Veranstalter die eingereichten Inhalte (Beiträge, Bilder, Videos) entgegen den in diesen Teilnahmebedingungen geregelten Bestimmungen benutzt.
VI. Datenschutzrechtlicher Einwilligungsvorbehalt
(1) Sofern die Beiträge (Bilder und/oder Videos) Abbildungen von natürlichen Personen beinhalten, setzt die Teilnahme am Gewinnspiel voraus, dass von allen erkennbar abgebildeten Personen, die mindestens 14 Jahren alt sind, jeweils die erforderliche Einwilligung zur datenschutzkonformen Verarbeitung der Inhalte zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erteilt wird. Dazu gehört auch die Veröffentlichung der Bilder und Videos durch den Veranstalter auf dessen Webseiten und dessen Social-Media-Kanälen (z. B. Instagram-Account). Die Einwilligungsformulare werden den für die Vorauswahl zugelassenen Sportvereinen im Vorfeld postalisch oder elektronisch (per E-Mail) zur Verfügung gestellt.
(2) Für Minderjährige unter 14 Jahren kann die Einwilligung nur von ihren gesetzlichen Vertretern (also in der Regel von den sorgeberechtigen Eltern) erklärt werden. Minderjährige ab dem 14. Lebensjahr bedürfen zusätzlich zu ihrer Einwilligung der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
VII. Teilnahmezeitraum
Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ab dem 01.06.2024 möglich. Teilnahmeschluss ist der 15.07.2024. Die Voting-Phase findet von 26.08.2024 bis 16.09.2024 statt. Im Anschluss daran werden die Gewinner im September 2024 benachrichtigt.
VIII. Haftungsausschluss
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Veranstalter oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). Wurde eine wesentliche Vertragspflicht einfach fahrlässig verletzt, ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schadens begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Veranstalter einen etwaigen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für eine Beschaffenheit übernommen hat. Gleiches gilt für etwaige Ansprüche des Nutzers nach dem Produkthaftungsgesetz.
IX. Datenschutz
Die im Rahmen der Aktion erhobenen personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und genutzt. Alle weiteren datenschutzrechtlichen Informationen sind unseren Datenschutzhinweisen zu entnehmen.
X. Gewinnspielausschluss
Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behalten wir uns das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt auch, wenn sich teilnehmende Sportvereine oder Einreicher im Rahmen der Beiträge rechtswidrig verhalten. Dies gilt insbesondere bei beleidigenden, diskriminierenden Inhalten oder Verstößen gegen die guten Sitten.
XI. Sonstiges
(1) Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder teilweise, ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern, einzustellen oder auszusetzen, falls unvorhergesehene Umstände eintreten (z.B. technische Probleme außerhalb der Kontrolle und Einflussnahme des Veranstalters).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen nicht. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Lücke dieser Teilnahmebedingungen.
Datenschutzhinweise
Datenschutzhinweise der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Gewinnspiel für regionale Sportvereine
Folgend informieren wir Sie über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen der Artikel 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zustehenden Ansprüche und Rechte.
1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich - an wen kann ich mich wenden?
Verantwortliche Stelle:
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Crailsheimer Straße 52
74517 Schwäbisch Hall
Telefon: +49 791 46-4408
E-Mail: service@schwaebisch-hall.de
Nachfolgend auch als "Bausparkasse" bezeichnet.
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter:
Bausparkasse Schwäbisch Hall
Team Datenschutz, Crailsheimer Straße 52
74517 Schwäbisch Hall
Telefon: +49 791 46-4812
Fax: +49 791 46-2628
oder per E-Mail an: Datenschutzbeauftragter-SHG@schwaebisch-hall.de
2. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung)?
Die auf Instagram unter dem persönlichen Profil oder Vereinsprofil zur Verfügung gestellten Bild und/oder Filmaufnahmen und/oder Tonaufnahmen der Teilnehmer werden für die Darstellung des Unternehmens umfassend verwendet, das heißt beispielsweise für
• die externe Kommunikation
• Öffentlichkeitsarbeit
• Produkt- und/oder unternehmensbezogene Werbung
• Information zum Außendienst oder in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe (GFG)
• Vergleichbare Zwecke
• die interne Kommunikation in der Schwäbisch-Hall-Gruppe
Ergänzend werden die zur Verfügung gestellten Bild- und/oder Filmaufnahmen und/oder Tonaufnahmen der Teilnehmer insbesondere durch die Bereitstellung auf einer gesonderten Webseite der Bausparkasse Schwäbisch Hall verwendet, die zur Ermittlung der Gewinner durch eine Abstimmung dient.
Darüber hinaus werden Stamm- und Kontaktdaten der benannten Ansprechpartner im Sportverein verarbeitet. Dies dient zur Kontaktaufnahme bei Rückfragen im Rahmen des Gewinnspiels bzw. zur Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinner.
Für die ordnungsgemäße Abwicklung des Gewinnspiels erfassen wir die IP-Adresse der Voting-Teilnehmer, ausschließlich zu dem Zweck der Vermeidung von Mehrfachabstimmungen.
3. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Verarbeitung?
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Verarbeitung von Fotos und/oder Filmen und/oder Tonaufnahmen insbesondere deren Erhebung, Speicherung und Weitergabe an Dritte (s. unter 4.) erfolgt aufgrund ausdrücklicher Einwilligung des/der Betroffenen gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO. Die Verarbeitung der Stamm- und Kontaktdaten erfolgt auf Basis einer Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO, da hier die Interessen des Unternehmens überwiegen. Die Verarbeitung der IP-Adresse der Votierenden erfolgt zur ordnungsgemäßen Durchführung des Gewinnspiels (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO).
4. Wer bekommt meine Daten?
Fotos und/oder Filme und/oder Tonaufnahmen werden für die Zwecke an die entsprechenden Zielgruppen verbreitet. Innerhalb der Bausparkasse erhalten diejenigen Stellen ihre Daten, die diese zur Abwicklung des Gewinnspiels und gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DS-GVO) können zu den vorstehend unter Ziffer 3 genannten Zwecken Daten erhalten. Dies sind Unternehmen in den Kategorien IT-Dienstleistungen, Logistik, Telekommunikation, Beratung und Consulting sowie Vertrieb und Marketing und solche, die den Gewinn im Falle einer Gewinnübermittlung an die Gewinner versenden. Außerdem geben wir die Daten zur Kommunikation bei der regionalen VR-Bank oder dem Außendienstmitarbeiter der Bausparkasse Schwäbisch Hall weiter.
5. Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Fotos und/oder Filme und/oder Tonaufnahmen sowie die uns genannten Stamm- und Kontaktdaten der Ansprechpartner in den Vereinen werden so lange gespeichert als sie für die Erfüllung der
unter 2. genannten Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind.
Die Löschung der IP-Adressen erfolgt nach vollständiger Abwicklung des Gewinnspiels, spätestens zum 31.12.2024.
6. Werden Daten in ein Drittland übermittelt?
Es finden keine Übermittlungen von personenbezogenen Daten in Länder außerhalb des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) oder an eine internationale Organisation statt.
7. Welche Datenschutzrechte habe ich?
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO i.V.m. § 19 BDSG).
8. Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist freiwillig.
9. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?
Wir nutzen grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DS-GVO. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.
10. Inwieweit werden meine Daten für die Profilbildung (Scoring) genutzt?
Im Rahmen der Interessentenbetreuung verarbeiten wir teilweise Ihre Daten automatisiert mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten und, um Sie zielgerichtet über Produkte informieren und beraten zu können.
Information der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG über Ihr Widerspruchsrecht
Nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1e DS-GVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) und Artikel 6 Absatz 1f der DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von Artikel 4 Nr. 4 DS-GVO, das wir zur Bonitätsbewertung oder für Werbezwecke einsetzen.
Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen,oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
In Einzelfällen verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, um Direktwerbung zu betreiben. Sie haben das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst gerichtet werden an:
Bausparkasse Schwäbisch Hall
Crailsheimer Straße 52
74517 Schwäbisch Hall